Das Völkerrecht regelt das Zusammenleben zwischen Staaten mittels Verträgen. Es bildet die Grundlage für Frieden, Stabilität und Wohlstand, schützt die Grundrechte und -freiheiten der Menschen und ist deshalb für die Schweiz enorm wichtig.
Die Schweiz hat mehrere tausend internationale Verträge abgeschlossen. Zu denken ist hier an die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), das Haager Übereinkommen betreffend internationaler Kindsentführung, das Lugano-Übereinkommen, das allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT) oder auch die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU, um nur wenige Wichtige zu nennen. Viele davon sind für unsere Wirtschaft und unseren Wohlstand zentral. Denn als kleines Land sind wir auf eine offene und vernetzte Wirtschaft und somit auch auf stabile vertragliche Beziehungen angewiesen. Den Inhalt dieser Verträge bestimmen wir selber. Verträge, wie zum Beispiel der UNO Beitritt, kommen automatisch vors Volk. Sie unterliegen dem obligatorischen Referendum. Wenn es heute einen Konflikt zwischen Bundesverfassung und Völkerrecht gibt, sucht man eine Lösung auf den üblichen demokratischen Wegen und beachtet dies bereits im Gesetzgebungsprozess. Internationale Verträge müssen heute deswegen nicht gekündigt werden.
Die Initianten der sogenannten „Selbstbestimmungsinitiative” wollen nichts anderes als die Durchsetzung ihrer früheren völkerrechtswidrigen Volksinitiativen, welche notabene bereits völkerrechts- und verfassungskonform umgesetzt sind, erzwingen. Die Initiative will erreichen, dass bei Konflikten zwischen Völkerrecht und der Schweizer Verfassung der Vertrag entweder verletzt und „nötigenfalls“ gekündigt werden muss, ohne die Stimmbevölkerung jeweils zu fragen. Das ist undemokratisch. Davon betroffen ist vor allem die EMRK: Gerade die EMRK gewährleistet Meinungs- und Pressefreiheit sowie viele andere Grundfreiheiten, auf denen unsere Demokratie und unser Rechtsstaat aufgebaut ist. Eine Nichteinhaltung der EMRK hätte somit deren Kündigung zur Folge.
Die „Selbstbestimmungsinitiative” stellt so die Handlungsfähigkeit der Schweiz auf internationalem Parkett grundsätzlich in Frage und schafft Rechtsunsicherheit! Das ist Gift für unsere internationalen Beziehungen, unsere Verhandlungsposition gegenüber anderen Staaten, unsere Wirtschaft und unseren Wohlstand. Mehr Selbstbestimmung bringt die Initiative daher nicht. Leidtragende davon sind die Schweizerinnen und Schweizer.
Mit der „Selbstbestimmungsinitiative“ würden die direkte Demokratie und die Verfassung nicht gestützt. Im Gegenteil die Selbstbestimmungsinitiative öffnet Tür und Tore, die Verfassung zu missbrauchen und unsere Grundfreiheiten einzuschränken. Eine Annahme der „Selbstbestimmungsinitiative“ bedeutet in erster Linie Rechtsunsicherheit. Ich warne daher eindringlich davor, diese brandgefährliche Initiative zu unterstützen.